E-Rezept: 0211 21021852

Das E-Rezept

Ab dem 01.01.2024 wird Ihr Kassenrezept in unserer Praxis als E-Rezept ausgestellt, und der Prozess sieht wie folgt aus:

  • Vor der Ausstellung Ihres ersten Rezepts im Quartal ist die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte erforderlich. Ohne eingelesene Karte erstellt unsere Praxissoftware kein Rezept! Für alle weiteren Rezepte im Quartal ist die Karte nicht erneut erforderlich.
  • Für die Bestellung des Rezepts haben Sie 2 Möglichkeiten:
    – telefonisch über das E-Rezept-Telefon
    – über das E-Rezept Formular
  • Falls Sie einen Papierausdruck mit QR-Code wünschen, geben Sie uns dies bitte bei der Rezeptbestellung bekannt, da wir diesen nicht nachträglich drucken können.
  • Am Tag nach der Bestellung können Sie Ihr Medikament mit Ihrer Gesundheitskarte (oder dem QR-Code) in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.
  • Leider ist es uns nicht möglich, E-Rezepte für Privatpatienten, (Bundes-) Polizisten, Sozialamt-Versicherte und BG-Versicherungsfälle auszustellen.
  • BTM-Rezepte können nicht als E-Rezept ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum Ablauf: So funktioniert das E-Rezept

E-Rezept-Telefon (1. Möglichkeit)

Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung anhand Ihres Namens, Vornamens und Geburtsdatums sowie Ihrer gewünschten Medikation an. Wir können ausschließlich Folgerezepte für bereits bekannte Patienten ausstellen.

E-Rezept-Formular (2. Möglichkeit)

Datenschutzerklärung *

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung

Liebe Patienten, bitte beachten Sie, dass wir auf medizinische Fragen und Terminwünsche nicht per Mail antworten können. Wir freuen uns jedoch über Ihren Anruf.

Ihr Praxisteam